
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater
Ihr Mandant führt die Bücher selbst, in NoCFO. Sie überwachen. Das Kontieren fällt weg, der Jahresabschluss bleibt bei Ihnen.
Unverbindlich, typischerweise 25 Minuten. NoCFO bedient in Deutschland derzeit UGs und GmbHs.
Die steuerliche Verantwortung bleibt bei Ihnen
DATEV-ready Daten
DSGVO · EU-Server
Das Kontieren fällt weg, die Überwachung bleibt
Was bei Ihnen bleibt
NoCFO ersetzt keine Steuerberatung. Der Zuschnitt ist bewusst eng.
Vollständig bei Ihnen, in der gewohnten Tiefe.
Vollständig bei Ihnen.
Vollständig bei Ihnen. Genau dafür entsteht Zeit.
Vollständig bei Ihnen. Der Mandant führt die Bücher, Sie überwachen.

Wichtig
NoCFO ersetzt keine Steuerberatung
NoCFO ist die Software- und Workflow-Ebene für Mandanten. Die Steuerberatung und die Verantwortung verbleiben bei Ihrer Kanzlei. Genau deshalb ist die Zusammenarbeit mit Steuerberatern für uns von zentraler Bedeutung: Gründer und kleine Unternehmen benötigen einfache Tools und in vielen Fällen weiterhin professionelle steuerliche Unterstützung.
Für welche Mandate das funktioniert
NoCFO bedient in Deutschland derzeit UGs und GmbHs. Kapitalgesellschaften sind unabhängig von der Größe zur doppelten Buchführung verpflichtet, und genau dafür ist NoCFO gebaut. Die Einnahmenüberschussrechnung unterstützen wir noch nicht.
Die Einnahmenüberschussrechnung unterstützen wir heute nicht. Freiberufler und Einzelunternehmer können NoCFO also noch nicht nutzen. Wir sagen das lieber jetzt als in der ersten Demo. Die EÜR steht auf der Roadmap.
EÜR vormerken lassen
Das Mandat, das sich sonst nicht rechnet
Eine frisch gegründete UG ohne Umsatz ist buchführungs- und erklärungspflichtig wie jede andere Kapitalgesellschaft. Der Aufwand ist da, das Honorar nicht. Diese Mandate werden abgelehnt oder ungern getragen.
Im kostenlosen Tarif führt die neue UG ihre Bücher in NoCFO, ab dem ersten Tag, mit ordentlicher doppelter Buchführung und E-Rechnungsfähigkeit. Sie überwachen. Wenn das Unternehmen Umsatz macht, wächst es in einen bezahlten Tarif und in ein normales Mandat.
Für die Gründungsphase, nicht für ein Unternehmen im Betrieb: acht Transaktionen im Monat.
Doppelte Buchführung von Anfang an, kein Umstieg später.
Kein Ablaufdatum und keine Kreditkarte.
Sie sagen zu einem Mandat zu, das Sie sonst hätten ablehnen müssen. Und Sie sind da, wenn es wächst.
Wie abgerechnet wird. Sie entscheiden.
Wir zahlen keine Provision und keine Umsatzbeteiligung an die Kanzlei. Nicht aus Sparsamkeit, sondern weil das Ihre Unabhängigkeit gefährden würde. Ein Nachlass an den Mandanten ist sauber, eine Zahlung an den Berater nicht.
Modell A: Der Mandant zahlt direkt
Der Mandant kauft NoCFO zum Listenpreis. Sie empfehlen, mehr nicht. Sie zahlen nichts und erhalten von uns kein Geld. Sie erhalten: Kanzlei-Cockpit ohne Aufpreis, Unterstützung bei der Umstellung, eine benannte Ansprechperson, und drei Monate kostenfrei für jeden Mandanten, den Sie bringen. Der Nachlass geht an den Mandanten. Berufsrechtlich die einfachste Variante. Keine gewerbliche Tätigkeit, keine Provision.
Modell B: Die Kanzlei lizenziert Plätze
Sie lizenzieren Plätze für den Mandanten und setzen sie im Rahmen des Mandats ein. Sie rechnen gegenüber dem Mandanten selbst ab. Wir schlagen keinen Weiterverkaufspreis vor und nennen keinen. Der Einsatz von NoCFO im Rahmen eines Buchführungsmandats ist berufliche und keine gewerbliche Tätigkeit. Ein Weiterverkauf mit Marge losgelöst von einem Mandat wäre Handel und müsste von Ihrer Kammer zugelassen werden. Wir liefern die Unterlagen für dieses Gespräch.
Modell C: Durchlaufende Kosten, ohne Marge
Sie beziehen die Lizenz für den Mandanten und stellen sie ohne Aufschlag weiter, vereinbart in Textform. Der Mandant hat eine Rechnung, Sie haben keine Marge. Ohne Marge kein Handel und kein Vorteil, also ist weder die Frage der gewerblichen Tätigkeit noch das Provisionsverbot berührt. Die schlanke Variante für Kanzleien, die die Bündelung wollen, aber keine Ausnahmegenehmigung.
Modell A ist unsere Empfehlung für den Start. Modell C, wenn eine Rechnung an den Mandanten gehen soll. Modell B, wenn Sie die Software im Rahmen des Mandats selbst einsetzen wollen.
Der Punkt, an dem sich das entscheidet
Nicht die Oberfläche. Die Übergabe zum Jahresabschluss. Wenn Sie das Jahr nachkontieren müssen, haben Sie nichts gewonnen und wir haben Ihre Zeit gekostet.
SKR03 und SKR04 als Kontenrahmen, mit disziplinierter Zuordnung.
Unterstützt GoBD-konforme Buchführung: festgeschriebene Buchungen, protokollierte Änderungen, nachvollziehbare Belegkette.
DATEV-Anbindung (Beta) und DATEV-Export im Format Buchungsstapel.
Verfahrensdokumentation als vorbereitete Vorlage für den Mandanten. Die Pflicht liegt beim Mandanten, die Vorlage liefern wir.
Datenexport für die Betriebsprüfung, maschinell auswertbar, mit Strukturinformationen.
Ein GoBD-Testat sagen wir bewusst nicht. Zertifikate Dritter entfalten gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung. Was zählt, ist die Verfahrensdokumentation des Mandanten und ein Buchungsstapel, den Sie ohne Rückfragen importieren.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung
Der Mandant erstellt die Voranmeldung in NoCFO und übermittelt sie über die amtlich bestimmte Schnittstelle an sein Finanzamt, mit seinem eigenen ELSTER-Zertifikat. Er ist Selbstbucher und Anmeldender. Sie überwachen die Arbeit und rechnen die Voranmeldung ab.
NoCFO prüft keine Steuerpositionen und erteilt keine steuerliche Auskunft zum Einzelfall. Der Mandant erstellt und gibt frei. Die Beurteilung bleibt bei Ihnen.
Die Umstellung machen wir
Kanzleien, die ausgelastet sind, haben keine Kapazität für ein Umstellungsprojekt. Das ist der Widerspruch in unserem eigenen Angebot, und wir lösen ihn, indem wir die Umstellung übernehmen.
Kontenrahmen SKR03 oder SKR04 einrichten und zuordnen.
DATEV-Export einrichten und einen Testimport mit Ihnen durchführen.
Eine Schulung für den Mandanten, 60 Minuten.
Der erste Monat begleitet, mit fester Ansprechperson.
Die Umstellung stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Für die Umstellung greifen wir auf Mandantendaten zu. Wir handeln als mitwirkender Dienstleister, in Textform verpflichtet und auf die Folgen einer Verletzung hingewiesen. Weil die Leistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient, brauchen wir zusätzlich die Einwilligung des Mandanten. Das Formular liegt bei, ausgefüllt bis auf die Unterschrift.
Für wen das passt
Passt gut
Gegründet 2015 oder später, ohne gewachsene Altprozesse.
Vier bis zwanzig Mitarbeitende.
Festes Honorar statt Abrechnung nach Gegenstandswert.
Kapitalgesellschaften im Mandantenbestand.
Passt vielleicht
Ausgelastet und lehnen Mandate ab. Der Schmerz ist echt, die Kapazität für die Umstellung nicht. Deshalb übernehmen wir sie.
Tief in DATEV verankert. Der Export geht, die Umstellung ist ein größeres Gespräch.
Passt nicht
Überwiegend Freiberufler und Einzelunternehmer. Ohne EÜR können wir diese Mandate nicht bedienen.
Einzelpraxis mit einer bis drei Personen. Der Aufwand der Umstellung trägt sich nicht.
Über 50 Mitarbeitende. Dafür sind wir zu früh.
FAQ
Fragen von Kanzleien
Ersetzt NoCFO die Steuerberatung?
Verliere ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung als Position?
Welche Rechtsformen werden unterstützt?
Wie kommen die Daten zu DATEV?
Ist NoCFO GoBD-konform?
Darf ich als Kanzlei Lizenzen weitergeben?
Zahlen Sie eine Vermittlungsprovision?
Wo liegen die Daten?
Wie lange dauert eine Umstellung?
